Allgemeine Geschäftsbedingungen von Daniel Sattler, Medieval Armsmen and Stunts (M.AR.S.)
Vertragsbedingungen im Rahmen von Dienstleistungen
zwischen
Daniel Sattler, Medieval Armsmen and Stunts, Dorfstraße 8, 24625 Negenharrie, Deutschland
und
den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ -
geschlossen werden.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Daniel Satttler, Medieval Armsmen and Stunts (nachfolgend „Trainer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Trainer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Vertragsgegenstand ist das angebotene Schwertkampftraining, der Showkampf und andere damit verbundene Dienstleistungen des Trainers und seiner Mitarbeiter.
(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Der Vertrag wird bei Buchung eines Wochenend- oder Crashkurses für die Laufzeit des jeweiligen Kurses geschlossen. Bei Buchung des wöchentlichen Trainings wird der Vertrag unbegrenzt geschlossen.
§2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertragsschluss findet grundsätzlich durch Buchung eines Kurses über unser Online-Portal, telefonisch oder per E-Mail statt.
(2) Minderjährige können nur an den Kursen teilnehmen, soweit ein gesetzlicher Vertreter die Buchung getätigt hat und die Zahlungspflicht im Rahmen dieses Vertrages übernimmt.
§3 Dienstleistungsumfang
(1) Der Trainer wird mit der Erbringung von Projektleistungen nach Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Trainingsumfangs beauftragt.
(2) Der Trainer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach althergebrachten Regeln und Erkenntnissen. Er berücksichtigt dabei – soweit erforderlich und sinnvoll – die individuelle Konstitution des Einzelnen.
(3) Der Trainer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen.
(4) Der Trainer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Er wird dies dem Kunden allerdings vor Einschaltung eines Dritten als Subunternehmer anzeigen.
§ 4 Widerrufsrecht
(1) Grundsätzlich besteht für die Art der hier angebotenen Dienstleistungen kein Widerrufsrecht, siehe §312g Abs.2 Nr.9 AGB: Dies gilt nur soweit ein spezifischer Termin oder Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung vorgesehen ist.
(2) Im Übrigen haben Sie folgendes Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daniel Sattler, Dorfstraße 8, 24625 Negenharrie, info@marsritter.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.marsritter.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) — An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum (*) Unzutreffendes streichen |
§ 5 Vergütung, Aufwendungsersatz
(1) Der Trainer erhält für seine Tätigkeit ein Honorar je nach Vereinbarung.
(2) Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Trainers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. § 7 dieses Vertrags, abgegolten.
(3) Der Trainer hat Anspruch auf Ersatz seiner erforderlichen und gem. Abs. 5 abgerechneten und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihm in Ausübung seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen. Reise- und Unterbringungskosten sowie sonstige nicht unmittelbar tätigkeitsbezogene Aufwendungen hat der Kunde nur zu erstatten, soweit es diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung, die der in Abs. 5 genannten Aufstellung beigefügt ist, zur Zahlung fällig.
(5) Die Zahlung soll auf folgendes Konto überwiesen werden:
Bank: Holvi Bank
Kontoinhaber: Medieval Armsmen and Stunts
IBAN DE36 1001 7997 1544 0516 59
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag gilt für die jeweilige Kursdauer.
(2) Ein Rücktritt kann nur 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden. Eine Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich, sodass die Kursgebühr auch im Rücktrittsfall vollständig zu entrichten ist.
(3) Bei Buchung des wöchentlichen Fortsetzungstrainings, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Monats gekündigt werden.
§ 7 Haftung
(1) Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
(2) Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
(3) Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
(4) Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass Schwertkampf Risiken beinhaltet und voraussetzt, dass die körperliche Konstitution auf einem hohen Niveau ist. Es besteht keine Pflicht, an Übungen teilzunehmen.
§8 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Trainer verpflichtet sich, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt. Die Grundsätze der DS-GVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zu wahren; sie sind in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:
Personenbezogene Daten müssen
(a) auf rechtmäßige und faire Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbarenWeise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
(b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);
(c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
(d )sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
(e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur solange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);
(f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).
Personenbezogene Daten dürfen nur nach den Anweisungen des Auftraggebers verarbeitet werden.
Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung der vertraglichen Pflichten, insbesondere der in § 10 geregelten Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Die sich aus § 10 oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nichtberührt. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter.
(2) Eine nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung von Personen auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen. Die Niederschrift(en) über die förmliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Trainer darf nur vertrauenswürdige, namentlich ihm bekannte Mitarbeiter einsetzen, für die er die Haftung übernimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, in bestimmten kritischen Arbeitsbereichen vor Aufnahme der Tätigkeit ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Mitarbeiter zu verlangen.
(3) Der Trainer hat gemäß Art. 32 DS-GVO iVm § 64 BDSG unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eindem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Der Trainer hat hierbei die einschlägigen Technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu berücksichtigen. Insbesondere hat er die seinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte zu schützen.(4) Video- und Fotoaufnahmen sind nur nach Rücksprache mit dem Trainer gestattet. Die Verwertungsrechte liegen grundsätzlich beim Trainer.
§ 9 Geheimhaltungspflicht
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, vertraulich zu behandeln. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
(a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
(b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
(c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
(d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
(e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
(f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichtenoder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf Jahren fort. In Bezug auf Rezeptinformationen gilt die Pflicht zu Geheimhaltung unbeschränktauch nach Beendigung des Vertrages.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelungtreten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist ausschließlich Rendsburg, wenn der Kunde Kaufmann ist.
(3) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online Dienstverträgen zur Verfügung. Diese ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen. Der Trainer ist zur Teilnahme an diesem oder einem anderen Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet und nicht bereit.